Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alles was ihr wissen müsst
KV Wolhusen & Umgebung – Deine Hundeschule in Schachen
Du liebst Hunde, Bewegung und Teamgeist? Dann bist Du bei uns genau richtig.
Egal ob Plauschgruppe, Welpenstunde oder eine andere Sparte – bei uns kannst Du Dein Wissen einbringen, erste Erfahrungen sammeln und gemeinsam mit einem starken Team wachsen. Auch Anfänger sind herzlich willkommen!
Stand: 20. März 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Trainingsbetrieb, 10er-Abos, Kurse, Seminare, Workshops und weitere Ausbildungs- und Veranstaltungsangebote des Kynologischen Vereins Wolhusen und Umgebung (KVW).
Für Vereinsmitglieder gelten zusätzlich die jeweils gültigen Statuten, Reglemente und Beschlüsse des KVW sowie, soweit anwendbar, die Bestimmungen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG).
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Statuten gehen die Statuten vor.
2. Anmeldung und Teilnahme
Eine unverbindliche Kontaktaufnahme über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular stellt noch keine verbindliche Anmeldung dar.
Eine Anmeldung zu einem Trainingsangebot, Kurs, Seminar oder einer Veranstaltung wird verbindlich, sobald die Teilnahme zwischen dem Teilnehmer und dem KVW beziehungsweise dem zuständigen Gruppenleiter vereinbart oder bestätigt wurde.
Mit der verbindlichen Anmeldung beziehungsweise dem Erwerb eines Trainingsangebots werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und dem Teilnehmer zugänglich gemachten AGB anerkannt.
Der KVW behält sich vor, für einzelne Trainingsangebote Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Ausbildungsstand, Gesundheit oder Verhalten des Hundes festzulegen.
3. Schnuppertrainings
Schnuppertrainings dienen dazu, das jeweilige Trainingsangebot, die Trainingsgruppe und deren Ablauf kennenzulernen.
Anzahl und Durchführung der Schnuppertrainings erfolgen nach Absprache mit dem zuständigen Gruppenleiter.
Aus einem Schnuppertraining entsteht kein Anspruch auf weitere kostenlose Trainingslektionen, auf Aufnahme in den Verein oder auf einen dauerhaften Trainingsplatz.
4. Vereinsmitgliedschaft und Beiträge
Aufnahme, Rechte und Pflichten sowie Austritt und Ausschluss von Vereinsmitgliedern richten sich nach den jeweils gültigen Statuten des KVW.
Die Höhe der Mitglieder- und Übungsbeiträge wird gemäss den Statuten beziehungsweise den Beschlüssen der Generalversammlung festgelegt.
Wer bis Mitte des Kalenderjahres in den Verein eintritt, entrichtet den vollen Jahresbeitrag. Bei einem Eintritt ab dem 1. Juli werden der Jahresbeitrag sowie der entsprechende jährliche Übungsbeitrag zur Hälfte berechnet.
Ein Austritt aus dem Verein ist gemäss Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Bei einer Austrittserklärung während des laufenden Vereinsjahres bleiben die Beiträge für das gesamte laufende Vereinsjahr geschuldet.
Bereits bezahlte Jahres- und Übungsbeiträge werden bei einem vorzeitigen freiwilligen Trainingsende oder Vereinsaustritt nicht anteilsmässig zurückerstattet.
5. 10er-Abos
Ein 10er-Abo berechtigt zum Bezug von zehn Trainingslektionen und ist grundsätzlich sechs Monate gültig.
Das Abo ist dem angemeldeten Hund zugeordnet. Der Hund darf nach Absprache auch von einer anderen geeigneten Person im Training geführt werden.
Kann das Abo aufgrund besonderer Umstände nicht mit dem ursprünglich angemeldeten Hund fortgesetzt werden, beispielsweise aufgrund des Todes des Hundes, kann nach Rücksprache mit der Trainingsleitung und der technischen Leitung eine Fortsetzung mit einem anderen Hund vereinbart werden.
Nicht besuchte Trainingslektionen werden nicht allein aufgrund einer Abwesenheit des Teilnehmers als bezogen angerechnet. Die Organisation der Trainingsteilnahme erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Trainingsgruppe, beispielsweise mittels vorgängiger Teilnehmerumfrage.
Die zehn Lektionen müssen grundsätzlich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Abos bezogen werden.
Eine Auszahlung oder Rückerstattung nicht bezogener Lektionen ist ausgeschlossen, sofern der KVW das vereinbarte Trainingsangebot weiterhin zur Verfügung stellt.
Insbesondere persönliche oder organisatorische Gründe wie Ferien, berufliche oder familiäre Verpflichtungen, Terminüberschneidungen, Umzug oder die freiwillige Beendigung des Trainings begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
6. Krankheit oder Unfall
Bei einer länger dauernden Krankheit oder einem Unfall des Hundes oder des Teilnehmers kann die Laufzeit eines 10er-Abos nach Rücksprache mit der Trainingsleitung und der technischen Leitung pausiert beziehungsweise angemessen verlängert werden.
Der KVW kann hierfür einen geeigneten Nachweis, beispielsweise ein ärztliches oder tierärztliches Attest, verlangen.
Die konkrete Dauer einer Verlängerung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
7. Trainingsausfälle und Unterbrüche
Muss eine Trainingslektion durch den KVW oder den zuständigen Gruppenleiter abgesagt werden, wird diese bei einem 10er-Abo nicht als bezogene Lektion angerechnet.
Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder Verhinderung des Gruppenleiters, ungeeigneten Platz- oder Witterungsverhältnissen, Starkregen, höherer Gewalt oder wenn die Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar ist.
Entstehen durch vom KVW beziehungsweise durch den Trainingsbetrieb verursachte Unterbrüche, insbesondere durch Ferien der Trainingsleitung oder vergleichbare längere Trainingspausen, Zeiten, während denen keine Trainingsmöglichkeit besteht, wird die Gültigkeitsdauer eines 10er-Abos entsprechend verlängert.
Ein Anspruch auf Durchführung einer Trainingslektion an einem bestimmten Datum oder durch einen bestimmten Gruppenleiter besteht nicht.
8. Seminare, Kurse und Veranstaltungen
Die Anmeldung zu Seminaren, Kursen, Workshops und anderen Veranstaltungen mit fest reserviertem Teilnehmerplatz ist verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornokosten.
Bei einer Abmeldung 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmebeitrags geschuldet.
Bei einer Abmeldung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird der vollständige Teilnahmebeitrag geschuldet.
Kann der frei werdende Platz durch eine geeignete Ersatzperson übernommen werden, kann auf die Stornokosten verzichtet werden.
Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden in diesem Fall bereits bei der Ausschreibung beziehungsweise Anmeldung bekanntgegeben.
Muss eine Veranstaltung durch den KVW abgesagt werden, werden bereits bezahlte Teilnahmebeiträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs- oder sonstige persönliche Aufwendungen, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
9. Gesundheit des Hundes
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb setzt voraus, dass der Hund gesundheitlich für das jeweilige Training geeignet ist.
Hunde mit ansteckenden Erkrankungen, offenen Wunden oder einem Gesundheitszustand, der eine sichere oder tierschutzgerechte Teilnahme nicht zulässt, dürfen nicht am Training teilnehmen.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können, sind dem zuständigen Gruppenleiter vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Der Gruppenleiter ist berechtigt, einen Hund aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend vom Training auszuschliessen.
10. Impfschutz
Für am Trainingsbetrieb teilnehmende Hunde ist ein ausreichender Impfschutz erforderlich.
Die Impfbüchlein werden grundsätzlich einmal jährlich durch die Gruppenleiter kontrolliert.
Alternativ zum Impfnachweis kann ein aktueller, durch einen Tierarzt durchgeführter Titer-Test vorgelegt werden.
Kann ein Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden, kann die entsprechende Ausnahme durch ein tierärztliches Attest nachgewiesen werden.
Der KVW behält sich vor, Hunde ohne erforderlichen Nachweis bis zur Klärung vom Trainingsbetrieb auszuschliessen.
11. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Trainingsbetrieb teilnehmen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Gruppenleiter aus Sicherheits- oder Organisationsgründen individuelle Anweisungen erteilen.
12. Tierschutz und Umgang mit dem Hund
Der KVW steht für einen respektvollen, fairen und tierschutzkonformen Umgang mit Hunden.
Physische oder psychische Gewalt, Einschüchterung, tierschutzwidrige Trainingsmethoden sowie der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel werden nicht toleriert.
Die Teilnehmer haben Anweisungen der Gruppenleiter zu befolgen, soweit diese dem sicheren, tierschutzgerechten und ordnungsgemässen Trainingsbetrieb dienen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann die weitere Teilnahme am Trainingsbetrieb verweigert werden.
Vereinsrechtliche Massnahmen gegen Mitglieder richten sich zusätzlich nach den Statuten des KVW.
13. Verhaltensauffällige Hunde und Sicherheit
Besondere Verhaltensweisen eines Hundes, die für andere Hunde oder Personen ein erhöhtes Risiko darstellen können, sind dem zuständigen Gruppenleiter vor der Teilnahme mitzuteilen.
Der KVW beziehungsweise die Trainingsleitung kann geeignete Sicherheitsmassnahmen anordnen, die Teilnahme an bestimmte Voraussetzungen knüpfen oder eine Teilnahme ablehnen, wenn ein sicherer Trainingsbetrieb nicht gewährleistet werden kann.
Beissvorfälle oder andere erhebliche Zwischenfälle auf dem Trainingsgelände sind unverzüglich dem zuständigen Gruppenleiter zu melden.
14. Ausschluss vom Trainingsbetrieb
Teilnehmer können insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen Sicherheitsanweisungen, Tierschutzbestimmungen, diese AGB oder die geltenden Platz- und Trainingsregeln vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.
Bei einem vom Teilnehmer verursachten Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Trainings-, Kurs- oder Abobeiträge.
Für den Ausschluss oder die Streichung eines Vereinsmitglieds gelten die entsprechenden Bestimmungen und Verfahrensrechte der Statuten des KVW.
15. Haftpflicht und Verantwortung
Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestehen.
Der Hundehalter beziehungsweise die für den Hund verantwortliche Person bleibt während des Aufenthalts auf dem Trainingsgelände sowie während Trainings, Kursen und Veranstaltungen für den Hund verantwortlich.
Für durch einen Hund verursachte Schäden haftet dessen Halter beziehungsweise die verantwortliche Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme an Trainings und Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Der KVW haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden, die insbesondere durch Missachtung von Anweisungen, ungeeignete Ausrüstung, unzutreffende oder unterlassene Angaben des Teilnehmers oder durch Umstände ausserhalb des Verantwortungsbereichs des KVW entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
16. Trainingsgelände und Material
Das Trainingsgelände, die Einrichtungen und das Trainingsmaterial des KVW sind sorgfältig zu behandeln.
Die geltenden Platz- und Trainingsregeln sowie die Anweisungen der Gruppenleiter sind einzuhalten.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden kann der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.
17. Foto- und Videoaufnahmen
Die Zustimmung zu diesen AGB stellt keine pauschale Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen dar, auf denen Teilnehmer identifizierbar sind.
Soweit für die Veröffentlichung von Aufnahmen auf der Website, in sozialen Medien, Werbemitteln oder anderen öffentlichen Kommunikationsmitteln des KVW eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und soweit erforderlich für die Organisation und Durchführung des Vereins-, Trainings- und Veranstaltungsbetriebs bearbeitet.
Bei Vereinsmitgliedern können die in den Statuten vorgesehenen Mitgliederdaten im Rahmen der dort festgelegten Zwecke an die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) übermittelt werden.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des KVW.
19. Änderungen des Trainingsangebots
Der KVW behält sich vor, Trainingszeiten, Gruppeneinteilungen, Gruppenleiter oder organisatorische Abläufe aus sachlichen Gründen anzupassen.
Wesentliche Änderungen, welche bereits vereinbarte Leistungen betreffen, werden den betroffenen Teilnehmern nach Möglichkeit frühzeitig mitgeteilt.
20. Änderungen der AGB
Der KVW kann diese AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
Für bereits abgeschlossene Vereinbarungen gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart beziehungsweise einbezogen wurde.
21. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
22. Kontakt
Kynologischer Verein Wolhusen und Umgebung
Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG
6106 Werthenstein
E-Mail: info@kv-wolhusen.ch
Website: www.kv-wolhusen.ch
Stand: 20. März 2025
Unsere Mission
Beim KV Wolhusen steht nicht nur der Hund im Mittelpunkt – sondern das Team dahinter:
Ob Welpen, Sporthunde oder Plauschgruppe: Wir fördern das Zusammenspiel von Mensch und Hund mit Erfahrung, Fairness und echter Leidenschaft
Warum KV Wolhusen die beste Wahl ist
Wir bieten ein umfangreiches Kursangebot für alle Erfahrungsstufen.
Vom Welpenkurs bis zur IGP – wir begleiten jedes Team individuell.
Alle Rassen, alle Niveaus, alle willkommen – bei uns zählt das Miteinander.
Seit über 50 Jahren mit Leidenschaft dabei – ehrenamtlich, professionell, ehrlich.
Vertrauen entsteht durch Training – wir fördern echte Teams.






